Industriemeister-Lebensmittel-Fortbildungsprüfungsverordnung (IMLebensmFPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Lebensmittel und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel

Ausfertigungsdatum: 31.01.2017


§ 8 IMLebensmFPrV Gliederung des Prüfungsteils

Der Prüfungsteil besteht aus

1.
einem schriftlichen Teil nach den §§ 9 bis 11 und
2.
einem Fachgespräch nach § 12.