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Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes


Ausfertigungsdatum: 05.09.2005

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 6 G v. 7.8.2013 I 3154

§ 1 Grundsatz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
§ 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
§ 5 Schutz personenbezogener Daten
§ 6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
§ 7 Antrag und Verfahren
§ 8 Verfahren bei Beteiligung Dritter
§ 9 Ablehnung des Antrags; Rechtsweg
§ 10 Gebühren und Auslagen
§ 11 Veröffentlichungspflichten
§ 12 Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit
§ 13
§ 14 Bericht und Evaluierung
§ 15 Inkrafttreten

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