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Indexdatenübermittlungsverordnung (IDÜV)
Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister


Ausfertigungsdatum: 12.07.2017

Eingangsformel
§ 1 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister
§ 2 Übermittlung von Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister
§ 3 Art der Datenübermittlung
§ 4 Form der Indexdaten
§ 5 Änderung und Aktualisierung der Daten
§ 6 Sicherheit
§ 7 Übergangsregelung
§ 8 Inkrafttreten
Schlussformel

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