Die Landesjustizverwaltungen übermitteln dem Transparenzregister folgende Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Partnerschafts-, und Genossenschaftsregister: 
        
            - 1.
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                Registerart, Registergericht, Registernummer sowie ein Ortskennzeichen, soweit vorhanden, 
- 2.
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                Firma oder Name des Unternehmens, 
- 3.
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                Rechtsform des Unternehmens, 
- 4.
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                Sitz des Unternehmens, 
- 5.
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                Gegenstand der Bekanntmachung, 
- 6.
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                Elektronische Verknüpfung zu der Bekanntmachung, 
- 7.
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                Tag der Bekanntmachung, 
- 8.
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                Tag der Eintragung oder Anordnung. 
        § 1 Absatz 2 und 3 gelten entsprechend.