(IAOÜbk121G) Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen
Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten
Ausfertigungsdatum: 29.10.1971
Stand: Geändert durch Art. 90 G v. 8.12.2010 I 1864
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