Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 20 G v. 18.7.2017 I 2745
I. Einrichtung des Handelsregisters,
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Örtliche und sachliche Zuständigkeit
II. Führung des Handelsregisters
III. Verfahren bei Anmeldung,
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Eintragung und Bekanntmachung
IV. Sondervorschriften für die Abteilungen A und B
Abteilung A
Abteilung B
IVa. Vorschriften für das
elektronisch geführte Handelsregister
1. Einrichtung des elektronisch geführten Handelsregisters
2. Anlegung des elektronisch geführten Registerblatts
3. Automatisierter Abruf von Daten
4. Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen