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(HeizkZG)
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses


Ausfertigungsdatum: 20.12.2000

Eingangsformel
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anspruchsberechtigte, Einkommen
§ 3 Höhe des Zuschusses
§ 4 Amtsgrundsatz, Antrag
§ 5 Kostenerstattung des Bundes
§ 6 Entsprechend anzuwendende Vorschriften
§ 7 Inkrafttreten

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