(HeizkZG)
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Ausfertigungsdatum: 20.12.2000


§ 3 HeizkZG Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt 5 Deutsche Mark je Quadratmeter Wohnfläche. Bei jedem Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und bei Bewohnern eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes ist eine Wohnfläche von 20 Quadratmetern zu Grunde zu legen.