(HeimsicherungsV)
Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers


Ausfertigungsdatum: 24.04.1978

Stand: Geändert durch Art. 18 G v. 27.12.2003 I 3022