(HeimsicherungsV)
Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers

Ausfertigungsdatum: 24.04.1978


Inhaltsübersicht HeimsicherungsV

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
 
 Anwendungsbereich§ 1
 Begriff des Trägers§ 2
 Verpflichtung anderer Personen§ 3
 Zwingende Vorschriften§ 4
 
Zweiter Teil
Pflichten des Trägers
 
 Anzeige- und Informationspflicht§ 5
 Verwendungszweck§ 6
 Beschränkungen§ 7
 Getrennte Verwaltung§ 8
 Leistungen zum Betrieb§ 9
 Verrechnung, Rückzahlung§ 10
 Sicherheitsleistungen§ 11
 Formen der Sicherheit§ 12
 Versicherungspflicht§ 13
 Auskunftspflicht§ 14
 Rechnungslegung§ 15
 
Dritter Teil
Prüfung der Einhaltung der Pflichten
 
 Prüfung§ 16
 Aufzeichnungspflicht§ 17
 Prüfer§ 18
 Prüfungsbericht§ 19
 
Vierter Teil
Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
 
 Ordnungswidrigkeiten§ 20
 Übergangsvorschriften und Befreiungen§ 21
 Berlin-Klausel§ 22
 Inkrafttreten§ 23