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(Haushaltsgesetz 2017)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017


Ausfertigungsdatum: 20.12.2016

Abschnitt 1 Allgemeine Ermächtigungen
§ 1 Feststellung des Haushaltsplans
§ 2 Kreditermächtigungen
§ 3 Gewährleistungsermächtigungen
§ 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Abschnitt 2 Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 5 Flexibilisierte Ausgaben
§ 6 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
§ 7 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie Verzicht auf Auslagenerstattung
§ 8 Bewilligung von Zuwendungen
§ 9 Baumaßnahmen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
§ 10 Bezüge
§ 11 Verbriefung von Verpflichtungen
§ 12 Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
§ 13 Rückzahlung, Titelverwechslung
Abschnitt 3 Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
§ 14 Verbindlichkeit des Stellenplans
§ 15 Ausbringung von Planstellen und Stellen
§ 16 Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
§ 17 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
§ 18 Ausbringung von Leerstellen
§ 19 Umwandlung von Planstellen und Stellen
§ 20 Sonderregelungen bei kw-Vermerken
§ 21 Überhangpersonal
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 22 Fortgeltung
§ 23 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2017

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