(Haushaltsgesetz 2017)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017

Ausfertigungsdatum: 20.12.2016


§ 21 Haushaltsgesetz 2017 Überhangpersonal

Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.