(Haushaltsgesetz 2017)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017

Ausfertigungsdatum: 20.12.2016


Schlussformel Haushaltsgesetz 2017

(1) Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

(2) Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.