(Haushaltsgesetz 2017)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017

Ausfertigungsdatum: 20.12.2016


§ 19 Haushaltsgesetz 2017 Umwandlung von Planstellen und Stellen

Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.