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Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden


Ausfertigungsdatum: 18.03.1971

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 28.1.1988 I 100;

§ 1 Finanzhilfen des Bundes
§ 2 Förderungsfähige Vorhaben
§ 3 Voraussetzungen der Förderung
§ 4 Höhe und Umfang der Förderung
§ 5 Programme
§ 6 Aufstellung der Programme
§ 7 Wirkung der Programme
§ 8 Mitteilung über die Durchführung der Programme
§ 9 Vereinfachter Verwendungsnachweis
§ 10 Zweckbindung und Verteilung der Mittel
§ 11 Vorhaben der Eisenbahnen des Bundes
§ 12 Öffentliche Schutzräume
§ 13
§ 14 Übergangsvorschrift
§ 15
§ 16
§ 17

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