Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

Ausfertigungsdatum: 18.03.1971


§ 1 GVFG Finanzhilfen des Bundes

Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.