Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 19.12.2016 I 2920
1. Abschnitt  Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen
2. Abschnitt  Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen
3. Abschnitt  Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen
4. Abschnitt  Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen
5. Abschnitt  Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr
5a. Abschnitt  Kabotage
6. Abschnitt  Gemeinsame Vorschriften
7. Abschnitt  Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung
8. Abschnitt  Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten