Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 19.12.2016 I 2920
1. Abschnitt Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen
2. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen
3. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen
4. Abschnitt Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen
5. Abschnitt Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr
5a. Abschnitt Kabotage
6. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
7. Abschnitt Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung
8. Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten