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(GtDWSVVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Ausfertigungsdatum: 14.12.2012

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 29.3.2017 I 626

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Vorbereitungsdienst
§ 2 Ziele und Schwerpunkte des Vorbereitungsdienstes
§ 3 Einstellungsbehörde, Auswahlverfahren
§ 4 Erholungsurlaub
§ 5 Nachteilsausgleich
§ 6 Bewertung der Leistungen
Abschnitt 2 Berufspraktische Ausbildung
§ 7 Allgemeines
§ 8 Ausbildungsleitung, Ausbildende
§ 9 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsplan
§ 10 Beurteilung
§ 11 Praxisarbeiten während der berufspraktischen Ausbildung
§ 12 Zeugnis, Ausbildungsrangpunktzahl
Abschnitt 3 Studium
§ 13 Dauer und Aufbau des Studiums
§ 14 Studium
§ 15 Berufspraktische Studienzeiten
§ 16 Praxisarbeit
§ 17 Zeugnis, Praxisrangpunktzahl
Abschnitt 4 Prüfungen
§ 18 Laufbahnprüfung
§ 19 Prüfungsamt
§ 20 Prüfungskommission
§ 21 Schriftliche Abschlussprüfung
§ 22 Mündliche Abschlussprüfung
§ 23 Fernbleiben, Rücktritt
§ 24 Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 25 Wiederholung von Prüfungen
§ 26 Bestehen der Laufbahnprüfung, Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung
§ 27 Abschlusszeugnis
§ 28 Prüfungsakten, Einsichtnahme
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 29 Übergangsvorschrift
§ 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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