Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. GleibWV

Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung (GleibWV)
Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes


Ausfertigungsdatum: 17.12.2015

Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Wahlrechtsgrundsätze
§ 2 Wahlberechtigung
§ 3 Wählbarkeit
§ 4 Fristen für die Wahl
§ 5 Formen der Stimmabgabe
Abschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
§ 6 Pflichten der Dienststelle
§ 7 Wahlvorstand
§ 8 Bekanntgabe der Wählerinnenliste
§ 9 Einspruch gegen die Wählerinnenliste
§ 10 Wahlausschreiben
§ 11 Bewerbung
§ 12 Nachfrist für Bewerbungen
§ 13 Bekanntgabe der Bewerbungen
§ 14 Form und Inhalt der Stimmzettel
Abschnitt 3 Durchführung der Wahl
§ 15 Ausübung des Wahlrechts
§ 16 Stimmabgabe im Wahlraum
§ 17 Briefwahl
§ 18 Behandlung der Briefwahlstimmen
§ 19 Elektronische Wahl
§ 20 Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses
§ 21 Benachrichtigung der Bewerberinnen
§ 22 Annahme der Wahl
§ 23 Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung
§ 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 25 Auflösung des Wahlvorstandes
Abschnitt 4 Sonderregelungen, Übergangsbestimmungen
§ 26 Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst
§ 27 Übergangsbestimmungen

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz