Graduiertenförderungsgesetz (GFG) Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den
Hochschulen
Ausfertigungsdatum: 02.09.1971
Stand: Das G ist nach Maßgabe d. Art. 29 G v. 22.12.1983 I 1532; 1984 I 261 mWv 1.1.1984 außer Kraft getreten, ausgenommen sind die Bestimmungen über die Rückzahlung von Darlehen
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