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Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung (GFABPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung


Ausfertigungsdatum: 13.12.2016

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
§ 3 Handlungsbereiche
§ 4 Handlungsbereich „Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten“
§ 5 Handlungsbereich „Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten“
§ 6 Handlungsbereich „Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten“
§ 7 Handlungsbereich „Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten“
§ 8 Gliederung der Prüfung
§ 9 Schriftliche Prüfungsaufgabe
§ 10 Projektarbeit
§ 11 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 12 Bewerten der Prüfungsleistungen, Bestehen der Prüfung und Ermittlung der Gesamtnote
§ 13 Ausbildereignung
§ 14 Zeugnisse
§ 15 Wiederholung von Prüfungsbestandteilen
§ 16 Übergangsvorschriften
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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