In der Prüfung werden die folgenden Handlungsbereiche geprüft:
- 1.
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Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten,
- 2.
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berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten,
- 3.
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Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie
- 4.
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Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten.