Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung (GFABPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Ausfertigungsdatum: 13.12.2016


§ 3 GFABPrV Handlungsbereiche

In der Prüfung werden die folgenden Handlungsbereiche geprüft:

1.
Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten,
2.
berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten,
3.
Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie
4.
Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten.