Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 8.12.2010 I 1864
Abschnitt 1 Wiederherstellung des Grundbuchs nach
den Grundakten oder dem Handblatt
Abschnitt 2 Wiederherstellung des Grundbuchs in
anderen Fällen
Abschnitt 3 Wiederherstellung von Urkunden
Abschnitt 4 Kosten, Beschwerde
Abschnitt 5 Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung
Abschnitt 6 Inkrafttreten