(GBWiederhV)
Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden


Ausfertigungsdatum: 26.07.1940

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 8.12.2010 I 1864

Abschnitt 1 Wiederherstellung des Grundbuchs nach den Grundakten oder dem Handblatt
Abschnitt 2 Wiederherstellung des Grundbuchs in anderen Fällen
Abschnitt 3 Wiederherstellung von Urkunden
Abschnitt 4 Kosten, Beschwerde
Abschnitt 5 Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung
Abschnitt 6 Inkrafttreten