Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 8.12.2010 I 1864
Abschnitt 1  Wiederherstellung des Grundbuchs nach
den Grundakten oder dem Handblatt
Abschnitt 2  Wiederherstellung des Grundbuchs in
anderen Fällen
Abschnitt 3  Wiederherstellung von Urkunden
Abschnitt 4  Kosten, Beschwerde
Abschnitt 5  Rechtsverkehr bis zur Wiederherstellung
Abschnitt 6  Inkrafttreten