§ 6 GastgewAusbV 1998 Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes
für den Hotelfachmann/die Hotelfachfrau
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1.
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf,
2.
Empfang,
3.
Marketing,
4.
Wirtschaftsdienst.
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