Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung (FzMechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

Ausfertigungsdatum: 10.06.2014


§ 3 FzMechAusbV Fachrichtungen der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt:

1.
Karosserieinstandhaltungstechnik oder
2.
Karosserie- und Fahrzeugbautechnik.