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Fahrzeugbaumechanikerausbildungsverordnung (FzMechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

Ausfertigungsdatum: 10.06.2014


§ 2 FzMechAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.

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