Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV)
Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren


Ausfertigungsdatum: 05.09.2016

Stand: §§ 11 bis 20 treten gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 dieser V am 17.9.2016 in Kraft

Abschnitt 1 Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abschnitt 2 Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen
Abschnitt 3 Berichts- und Informationspflichten
Abschnitt 4 Zusammenarbeit mit anderen Streitbeilegungsstellen