Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV)
Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren

Ausfertigungsdatum: 05.09.2016


§ 4 FinSV Verfahrenssprache

Schlichtungsverfahren werden in deutscher Sprache geführt.