Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Ausfertigungsdatum: 22.04.2002

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 3 G v. 17.7.2017 I 2446 bearbeitet

Erster Abschnitt Errichtung, Aufsicht, Aufgaben
Zweiter Abschnitt Organisation
Dritter Abschnitt Personal
Vierter Abschnitt Haushaltsplan, Rechnungslegung, Deckung des Verwaltungsaufwands
Fünfter Abschnitt Gebühren und Umlage, Zwangsmittel
Sechster Abschnitt Finanzierung gesonderter Aufgaben
Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen