Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ausfertigungsdatum: 22.04.2002
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 3 G v. 17.7.2017 I 2446 bearbeitet
Erster Abschnitt Errichtung, Aufsicht, Aufgaben
Zweiter Abschnitt Organisation
Dritter Abschnitt Personal
Vierter Abschnitt Haushaltsplan, Rechnungslegung,
Deckung des Verwaltungsaufwands
Fünfter Abschnitt Gebühren und Umlage, Zwangsmittel
Sechster Abschnitt Finanzierung gesonderter Aufgaben
Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen