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Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht


Ausfertigungsdatum: 24.08.1976

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 4.12.2000 I 1670;

§ 1 Anwendungsbereich
1. Abschnitt Fernunterrichtsvertrag
§ 2 Rechte und Pflichten der Vertragschließenden
§ 3 Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags
§ 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers
§ 5 Kündigung
§ 6 Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen
§ 7 Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
§ 8 Umgehungsverbot
§ 9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen
§ 10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen
§ 11
2. Abschnitt Veranstaltung von Fernunterricht
§ 12 Zulassung von Fernlehrgängen
§ 12a Einheitliche Stelle, Genehmigungsfiktion
§ 13 Zulassung berufsbildender Fernlehrgänge
§ 14 Rücknahme und Widerruf
§ 15 Unentgeltliche berufsbildende Fernlehrgänge
§ 16 Werbung mit Informationsmaterial
§ 17 Vertreter, Berater
§ 18 Ergänzende Fernlehrgänge
3. Abschnitt Organisation; Auskunftspflicht; Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Zentralstelle; Zulassungsentscheidung
§ 20 Auskunftspflicht
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
4. Abschnitt Übergangsvorschriften; Änderung von Bundesgesetzen; Schlussvorschriften
§ 22
§ 23
(XXXX) §§ 24 und 25 (weggefallen)
§ 26 Gerichtsstand
§ 27 Übergangsvorschrift
§ 28 (Inkrafttreten)

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