Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht

Ausfertigungsdatum: 24.08.1976


§ 10 FernUSG Ausschluss abweichender Vereinbarungen

Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.