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< IX.
Anlage 1 >

(EUZBBGVbg)
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Ausfertigungsdatum: 28.09.2006


Schlussformel EUZBBGVbg

Der Präsident des Deutschen Bundestages

Die Bundeskanzlerin

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