Ausfertigungsdatum: 28.09.2006
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag unverzüglich über Vorabentscheidungsverfahren und Gutachtenverfahren und diejenigen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Gericht Erster Instanz, bei denen die Bundesrepublik Deutschland Verfahrensbeteiligte ist. Zu Verfahren, an denen sich die Bundesregierung beteiligt, übermittelt sie die entsprechenden Dokumente. Dies gilt auch für Urteile zu Verfahren, an denen sich die Bundesregierung beteiligt.