(EUZBBGVbg)
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union in Ausführung des § 6 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Ausfertigungsdatum: 28.09.2006


III. EUZBBGVbg Information über europäische Rechtsakte

Nach Erlass eines europäischen Rechtsaktes unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag hierüber. Bei Richtlinien und Rahmenbeschlüssen informiert die Bundesregierung über die zu berücksichtigenden Fristen für die innerstaatliche Umsetzung und den Umsetzungsbedarf.