(EuWO)
Europawahlordnung

Ausfertigungsdatum: 27.07.1988


Anlage 19 EuWO (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)






Versicherung an Eides statt


Wir versichern
- dem Bundeswahlleiter
an Eides statt,
1.dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlungder
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung


amDatum


inOrt


die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die
Liste für das Land


- gemeinsame Liste für alle Länderzur Wahl zum

    Europäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat;
2.dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war;
3.dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
Ort, Datum
Der Leiter der VersammlungDie von der Versammlung bestimmten zwei Teilnehmer
Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche UnterschriftNamen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
____________