Erstreckungsgesetz (ErstrG)
Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten


Ausfertigungsdatum: 23.04.1992

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 2 G v. 4.4.2016 I 558

Teil 1 Erstreckung
Abschnitt 1 Erstreckung auf das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
Abschnitt 2 Erstreckung der in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestehenden gewerblichen Schutzrechte auf das übrige Bundesgebiet
Unterabschnitt 3 (weggefallen)
Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für Marken
Abschnitt 3 Übereinstimmende Rechte, Vorbenutzungs- und Weiterbenutzungsrechte
Unterabschnitt 1 Erfindungen
Unterabschnitt 2 Warenzeichen, Marken und sonstige Kennzeichen
Teil 2 Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen
Teil 3 (weggefallen)
Teil 4 Änderung von Gesetzen
Teil 5 Übergangs- und Schlußvorschriften