Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG)
Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen
Ausfertigungsdatum: 16.01.2012
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 127 G v. 29.3.2017 I 626
Erster Abschnitt  Aufgaben des Erdölbevorratungsverbandes
Zweiter Abschnitt  Freigabe von Vorräten
Dritter Abschnitt  Mitglieder, Organe und Satzung des Erdölbevorratungsverbandes
Vierter Abschnitt  Beiträge, Wirtschaftsführung
Fünfter Abschnitt  Aufsicht
Sechster Abschnitt  Auflösung
Siebter Abschnitt  Melde- und Auskunftspflichten; Ordnungswidrigkeiten