Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG)
Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen


Ausfertigungsdatum: 16.01.2012

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 127 G v. 29.3.2017 I 626

Erster Abschnitt Aufgaben des Erdölbevorratungsverbandes
Zweiter Abschnitt Freigabe von Vorräten
Dritter Abschnitt Mitglieder, Organe und Satzung des Erdölbevorratungsverbandes
Vierter Abschnitt Beiträge, Wirtschaftsführung
Fünfter Abschnitt Aufsicht
Sechster Abschnitt Auflösung
Siebter Abschnitt Melde- und Auskunftspflichten; Ordnungswidrigkeiten