Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG)
Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen
Ausfertigungsdatum: 16.01.2012
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 127 G v. 29.3.2017 I 626
Erster Abschnitt Aufgaben des Erdölbevorratungsverbandes
Zweiter Abschnitt Freigabe von Vorräten
Dritter Abschnitt Mitglieder, Organe und Satzung des Erdölbevorratungsverbandes
Vierter Abschnitt Beiträge, Wirtschaftsführung
Fünfter Abschnitt Aufsicht
Sechster Abschnitt Auflösung
Siebter Abschnitt Melde- und Auskunftspflichten; Ordnungswidrigkeiten