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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich


Ausfertigungsdatum: 07.08.2008

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 20.10.2015 I 1722

Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 1a Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden
§ 5a Anteil Erneuerbarer Energien bei grundlegend renovierten öffentlichen Gebäuden
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
§ 10 Nachweise
§ 10a Information über die Vorbildfunktion
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Teil 3 Finanzielle Förderung
§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zu Nutzungspflichten
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 16 Anschluss- und Benutzungszwang
§ 16a Installateure für Erneuerbare Energien
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 18a Berichte der Länder
§ 19 Übergangsvorschriften
§ 20 Inkrafttreten
Anlage Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen

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