Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2011 und danach alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht zu diesem Gesetz vorzulegen. Sie soll insbesondere über
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den Stand der Markteinführung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien im Hinblick auf die Erreichung des Zwecks und Ziels nach § 1,
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die technische Entwicklung, die Kostenentwicklung und die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen,
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die eingesparte Menge Mineralöl und Erdgas sowie die dadurch reduzierten Emissionen von Treibhausgasen und
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den Vollzug dieses Gesetzes
berichten. Der Erfahrungsbericht macht Vorschläge zur weiteren Entwicklung des Gesetzes.