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Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat


Ausfertigungsdatum: 18.05.2004

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 24.4.2015 I 642

Teil 1 Geltungsbereich
§ 1 Erfasste Unternehmen
§ 2 Konzern
§ 3 Arbeitnehmer, Betrieb
Teil 2 Aufsichtsrat
§ 4 Zusammensetzung
§ 5 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 6 Wahlvorschläge
§ 7 Ersatzmitglieder
§ 8 Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 9 Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
§ 10 Wahlschutz und Wahlkosten
§ 11 Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 12 Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
Teil 3 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 13 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 14 Verweisungen

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