Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. DBGrG

Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG)
Gesetz über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft


Ausfertigungsdatum: 27.12.1993

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 515 V v. 31.8.2015 I 1474

Erster Abschnitt Gründung
§ 1 Errichtung der Gesellschaft
§ 2 Ausgliederung aus dem Vermögen der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, Auflösung der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
§ 3 Gegenstand des Unternehmens
§ 4 Ausgliederungsplan
§ 5 Anwendung des Gründungsrechts
§ 6 Wirksamwerden des Ausgliederungsplanes
§ 7 Anmeldung und Eintragung im Register
§ 8 Wirkung der Eintragung
§ 9 Schutz der Gläubiger
§ 10 Eröffnungsbilanz
§ 11 Steuerliche Vorschriften
Zweiter Abschnitt Überleitung des Personals
§ 12 Beamte
§ 13 Rechtsaufsicht
§ 14 Arbeitnehmer
§ 15 Übergangsmandat der örtlichen Personalräte
§ 16 Überleitung von Dienstleistungsüberlassungsverträgen
§ 17 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung
§ 18 Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse
§ 19 Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften
§ 20
§ 21 Personalkosten
§ 22 Übernahme von Altlasten
§ 23 Anwendung von Vorschriften auf ausgegliederte Gesellschaften
§ 24 Rechtsverordnungen
Dritter Abschnitt Organisation, Wirtschaftsführung und -prüfung
§ 25 Interne Gliederung
§ 26 Beteiligung an Sozialeinrichtungen, Anerkennung
§ 27 Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz