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Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln


Ausfertigungsdatum: 20.01.1998

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.7.2018 I 1078

§ 1 Grundsätze
§ 2 Verschreiben durch einen Arzt
§ 3 Verschreiben durch einen Zahnarzt
§ 4 Verschreiben durch einen Tierarzt
§ 5 Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln
§ 5a Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin
§ 5b Substitutionsregister
§ 5c Verschreiben für Patienten in Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
§ 5d Verschreiben für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
§ 6 Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes
§ 7 Verschreiben für Kauffahrteischiffe
§ 8 Betäubungsmittelrezept
§ 9 Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
§ 10 Betäubungsmittelanforderungsschein
§ 11 Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein
§ 12 Abgabe
§ 13 Nachweisführung
§ 14 Angaben zur Nachweisführung
§ 15 Formblätter
§ 16 Straftaten
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
§ 18 Übergangsvorschrift

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