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Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (BrKrFrühErkV)
Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen


Ausfertigungsdatum: 17.12.2018

Eingangsformel
§ 1 Zulässigkeit von Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs
§ 2 Anforderungen an das Personal
§ 3 Medizinphysik-Experte; Aufgaben des Medizinphysik-Experten
§ 4 Aufklärung der zu untersuchenden Frau
§ 5 Anforderungen an die Durchführung der Röntgenuntersuchung
§ 6 Anforderungen an die Ausrüstung
§ 7 Befundung der Röntgenuntersuchung
§ 8 Qualitätssicherung
§ 9 Übergangsvorschriften
§ 10 Inkrafttreten

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