Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (BrKrFrühErkV)
Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen

Ausfertigungsdatum: 17.12.2018


§ 9 BrKrFrühErkV Übergangsvorschriften

Die Anforderung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 gilt erst ab dem 1. Januar 2021. Dies gilt auch für Röntgeneinrichtungen, die für die Abklärungsdiagnostik eingesetzt werden.