Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (BrKrFrühErkV)
Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung von Röntgenstrahlung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen

Ausfertigungsdatum: 17.12.2018


§ 10 BrKrFrühErkV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2018 in Kraft.