Ausfertigungsdatum: 16.12.2011
Ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist und dessen Schiffskörper eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist, muss in Fahrt bei Tag
einen gelben Doppelkegel an einer geeigneten Stelle und so hoch,
dass er von allen Seiten sichtbar ist, |