Ausfertigungsdatum: 16.12.2011
ein blaues Licht; | ![]() |
einen blauen Kegel mit der Spitze nach unten. | ![]() |
Das Zeichen muss an einer geeigneten Stelle und so hoch geführt
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sichtbar ist. |
zwei blaue Lichter; | ![]() |
zwei blaue Kegel mit der Spitze nach unten. | ![]() |
Die Zeichen müssen übereinander in einem Abstand von 1,00 m an
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sichtbar sind. |
drei blaue Lichter; | ![]() |
drei blaue Kegel mit der Spitze nach unten. | ![]() |
Die Zeichen müssen übereinander in einem Abstand von 1,00 m
an einer geeigneten Stelle und so hoch geführt werden, dass sie von allen Seiten sichtbar sind. Abweichend von Satz 2 kann der Abstand zwischen den Zeichen in Abhängigkeit von den Gegebenheiten geringer gewählt werden, wenn hierdurch ihre Erkennbarkeit nicht eingeschränkt wird. Anstelle der drei blauen Kegel nach Satz 1 Buch- stabe b in Verbindung mit den Sätzen 2 und 3 können auch je drei blaue Kegel auf dem Vorschiff und dem Achterschiff und so hoch geführt werden, dass die Kegel auf
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sichtbar sind. |
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