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Auf besondere Anforderung der Funkstelle „Kanzem Schleuse“ hat der Schiffsführer Angaben zum Tiefgang des von ihm geführten Fahrzeugs, Verbandes oder Sondertransportes nach § 1.21 zu machen.
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Die unter Nummer 1 Satz 1, ausgenommen Buchstabe c und m, und unter Nummer 2, ausgenommen Angaben zum Tiefgang des Fahrzeugs, Verbandes oder Sondertransportes nach § 1.21, genannten Angaben können auch von anderen Stellen oder Personen rechtzeitig vor der Einfahrt des Fahrzeugs, Verbandes oder Sondertransportes nach § 1.21 in die meldepflichtige Strecke schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege der Funkstelle „Kanzem Schleuse“ mitgeteilt werden. Für einen Transport mit einer Ladung von mehr als zwei Gefahrgütern muss die Meldung schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. In jedem Fall muss der Schiffsführer der Funkstelle „Kanzem Schleuse“ melden, wenn er mit dem von ihm geführten Fahrzeug, Verband oder Sondertransport nach § 1.21 in die meldepflichtige Strecke einfährt und diese wieder verlässt.
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Unterbricht ein Fahrzeug, Verband oder Sondertransport nach § 1.21 die Fahrt innerhalb der meldepflichtigen Strecke für mehr als zwei Stunden, muss der Schiffsführer Beginn und Ende der Unterbrechung der Funkstelle „Kanzem Schleuse“ melden.
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Ändern sich die Angaben nach Nummer 1 während der Fahrt in der meldepflichtigen Strecke, muss der Schiffsführer dies der Funkstelle „Kanzem Schleuse“ unverzüglich mitteilen.
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Ein Fahrzeug, ein Verband oder ein Sondertransport nach § 1.21, das oder der eine vollständige Meldung nach Nummer 1 Satz 1 und 2 oder Nummer 2 abgegeben hat, sowie ein Fahrzeug, ein Verband oder ein Sondertransport nach § 1.21, das oder der auf der Mosel bereits eine Meldung nach § 9.05 Moselschifffahrtspolizeiverordnung abgegeben hat und in die Saar einfährt, muss an dem in Fahrtrichtung vor der Schleuse Kanzem gelegenen Meldepunkt, der mit den Tafelzeichen B.11 (Anlage 7) und einer Zusatztafel „Meldepflicht“ gekennzeichnet ist, der Funkstelle „Kanzem Schleuse“ nur noch die Angaben nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a bis d wiederholen.