Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 23. 6.2004 I 1393
Erster Teil Wahl des
Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer
Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
Vierter Abschnitt Wahlvorschläge der Gewerkschaften
Zweiter Teil Wahl des Betriebsrats im vereinfachten
Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
Erster Abschnitt Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a
Abs. 1 des Gesetzes)
Erster Unterabschnitt Wahl des Wahlvorstands
Zweiter Unterabschnitt Wahl des Betriebsrats
Zweiter Abschnitt Wahl des Betriebsrats im einstufigen
Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
Dritter Abschnitt Wahl des Betriebsrats in Betrieben
mit in der Regel 51 bis 100 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
Dritter Teil Wahl der Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften