(BergtechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin

Ausfertigungsdatum: 04.06.2009


§ 21 BergtechAusbV Übergangsregelung

Berufsausbildungsverhältnisse, die vor Ablauf des 31. Juli 2015 bestehen, werden nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende geführt.